Die reduzierte Adsorptionskapazität für Aktivkohle muss rechtzeitig ersetzt werden. Die Adsorptionskapazität von Aktivkohle nimmt ab, und wenn ein Austausch erforderlich ist, muss die im Aktivkohle-Adsorptionsturm eingefüllte Aktivkohle herausgenommen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur verschiedener Adsorptionstürme ist auch der Betriebsgehalt beim Herausnehmen von Aktivkohle unterschiedlich.
Im Allgemeinen wird das Verfahren zum Ansaugen der Aktivkohle in das Innere des Aktivkohle-Adsorptionsturms angewendet, um die Aktivkohle abzusaugen, und die mit Wasser angefeuchtete Aktivkohle kann auch für die Phasenadsorption verwendet werden. Wenn jedoch eine Sandfilterschicht unter die Aktivkohle gelegt wird, muss diese so eingestellt werden, dass Sand nicht abgesaugt werden kann. Darüber hinaus sollten vor dem Betrieb Spezialfahrzeuge und gebrauchsfertige Verpackungsbehälter vorbereitet werden (meistens FIBC verwenden). Aufgrund der Begrenzung der Adsorptionsturmstelle oder der Füllmenge kann es vorkommen, dass sie manuell herausgenommen werden muss. Zu diesem Zeitpunkt ist auch das Verfahren zum Öffnen des Mannlochs des Adsorptionsturms, zum Aufnehmen von Aktivkohle oder zum Herausnehmen mit Wasser in Form einer Kohlenstoffaufschlämmung und zum anschließenden Entfernen des Wassers im Aufnahmebehälter möglich.
Unabhängig von der Art des Anlasses sollte je nach Zustand der Ausrüstung die vernünftigste Methode im Voraus untersucht und geplant werden. Die Kosten, die durch diesen Austauschvorgang entstehen, werden auch als Betriebs- und Verwaltungskosten für Aktivkohle behandelt. Daher muss darauf geachtet werden. Wenn die Operationen von erfahrenen Bedienern durchgeführt werden, gibt es nicht nur weniger Unfälle, sondern sie sind oft zeitlich kurz und kostengünstig.
Aktivkohle, die zum Absorbieren von Lösungsmitteln und anderen Gelegenheiten verwendet wird, und manchmal enthält die Aktivkohle Lösungsmittelreste. Das Management der Art des Feuers muss beachtet werden, und Brände müssen während des Transports verhindert werden. In diesem Fall sollten die dreigliedrigen Parteien vor der Verwendung der Aktivkohle, des Aktivkohleproduktionsunternehmens und des Personals, das für den Austausch der Kohle verantwortlich ist, ebenfalls klarstellen.
Gleiches gilt auch für den Fall, dass auf die Sicherheit der an Aktivkohle adsorbierten Stoffe geachtet werden muss und es in der Verantwortung des Anwenders liegt, die Situation klar zu machen.





